Mit einem Werkvertrag verpflichtet sich die anbietende Person oder Organisation, einen definierten Projekterfolg zu erreichen. Damit wird nicht nur versprochen, dass die Maßnahmen umgesetzt und dokumentiert werden, sondern dass das beschriebene Ergebnis tatsächlich erreicht wird. In diesem Fall wird also das Ergebnis honoriert, nicht die Umsetzung der Maßnahmen. Daher muss über die Maßnahmen auch nicht berichtet werden; nur das definierte Ergebnis ist nachzuweisen. Wird das definierte Ergebnis nicht erreicht, können die Investierenden ihre geleisteten Beträge zurückfordern. Aufgrund der strengen Anforderungen und des höheren Risikos, werden Anbietende für diese Vertragsform höhere Kosten kalkulieren.